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Gebäudeplanung, Bauleitung
Die Aufgabe der Bauleitung sind vielfältig und von Projekt zu Projekt unterschiedlich. Sowohl auf Bauherrn wie auch Unternehmerseite kann es auch Fachbauleiter geben wie für den Ausbau, die Haustechnik oder als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für die Arbeitssicherheit.
Die Bauplanung umfasst den Entwurf, die Genehmigungsplanung, die Ausführungsplanung und die zeitliche Planung für das Projektmanagement. Dabei werden von einem Architektur- oder Ingenieurbüro Bauzeichnungen, Leistungsverzeichnisse und ein Zeitmanagement erstellt. Die Bauplanung ist zuerst theoretisch, muss aber auf sich ändernde Bedingungen reagieren können, häufig auch nach Baubeginn.
Generalplanung
Bei der Generalplanung handelt es sich um die Zusammenfassung sowohl der Objektplanung als auch der Fachplanungen für ein Bauwerk in einem Vertrag. Auch zusätzliche Leistungen in Form des Projektmanagements gehören dazu.
Die Generalplanung wird einerseits von Bauherren gefordert, andererseits bietet sie auch den Planern die Möglichkeit, nicht nur organisatorisch und fachlich, sondern auch auf die Qualität der Planung stärker Einfluß zu nehmen.
Gebäudeplanung
Die Gesamtleistung eines Architekten oder Ingenieurs wird in Deutschland nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (kurz HOAI) für die meisten Aufgabenstellungen in neun Leistungsphasen gegliedert, die einzeln abgerechnet werden und auch für ein Bauvorhaben von unterschiedlichen Architekten oder Ingenieuren erbracht werden können.
Es gibt (lt. HOAI) neun Leistungsphasen:
  1. Grundlagenermittlung
  2. Vorplanung
  3. Entwurfsplanung
  4. Genehmigungsplanung
  5. Ausführungsplanung
  6. Vorbereitung der Vergabe
  7. Mitwirkung bei der Vergabe
  8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)
  9. Objektbetreuung

SiGeKo

Seit 1. Juli 1998 gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV). Diese Verordnung nimmt in §§ 2-3 den Bauherren als Veranlasser eines Bauvorhabens in die Pflicht, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz sämtlicher beteiligter Personen zu veranlassen. In erster Linie sind dies die Bauhandwerker, darüber hinaus jedoch auch andere auf der Baustelle Anwesende (z. B. der Architekt) oder in der Nähe befindliche (Anwohner und Passanten) sowie die mit späteren Arbeiten am Gebäude (z.B. Wartung, Gebäudereinigung) betrauten Personen.
Im wesentlichen umfasst die Leistung eines Koordinators die Erstellung der Vorankündigung der Maßnahme bei der zuständigen Gewerbeaufsicht, des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und der Unterlage (für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage). In der Ausführungsphase kontrolliert er die Einhaltung der Vorgaben des SiGe-Plans und der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes.

Labortechnik

Das Labor (eigentlich Laboratorium, vom lateinischen laborare = arbeiten) bezeichnet einen Arbeitsplatz vor allem im Bereich der Naturwissenschaften. Im Gegensatz zum Büro wird im Labor praktisch gearbeitet, das heißt es werden die verschiedensten Experimente durchgeführt.
Die Laborausstattung hängt dabei stark von der Art des Einrichtung ab und trägt den besonderen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Sauberkeit, Verfügbarkeit von Materialien, Werkzeugen und Geräten Rechnung.

Küchentechnik

Die Planung, Gestaltung und Ausstattung einer Gastroküche verdient höchstes Augenmerk. Mit ganzheitlicher Betrachtung und akribischem Einsatz konzipieren wir gemeinsam mit unseren Bauherren seit vielen Jahren punktgenaue Lösungen für höchste Ansprüche.
Wir beraten Sie umfassend und begleiten Sie von der Ideenfindung bis zur Umsetzung.

Brandschutzplanung

Flucht- und Rettungspläne gem. DIN 4844-3

Flucht- und Rettungspläne dienen den Nutzern des Gebäudes zur Darstellung der Flucht- und Rettungswege, der Erste-Hilfe-Einrichtungen und der brandschutztechnischen Einrichtungen für die Selbsthilfe im Notfall. Die Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen im Sinne der BGV A8 sind ebenso dargestellt. Aushang nach Absprache mit dem Brandschutz an verschiedenen Stellen im Gebäude, standortgerechte Drehung der Zeichnungen. Die Pläne werden ebenso in jedem Aufenthaltsraum in verkleinerter Ausfertigung mit Angabe des jeweiligen Sammelplatzes, standortgerecht gedreht, positioniert.

Feuerwehrpläne gem. DIN 14095

Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr zur raschen Orientierung und zur Beurteilung der Lage. Dargestellt sind unter anderem auch die vor Ort gelagerten Gefahren- / Giftstoffe (Chemikalien in Schulen) sowie die Sammelplätze der Schüler und Feuerwehrzufahrten auf dem Gelände. Hinterlegung der Pläne im Objekt, Verteilung der Pläne an die verschiedenen Feuerwehren als Papierpläne und auf CD zur Nutzung im Einsatzwagen.

Brandschutzordnung nach DIN 14096-1 und -2 oder gem. Musterbrandschutzordnung der Stadt Darmstadt

Die Brandschutzordnung Teil A wird im Objekt ausgehängt und richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten. Sie enthält die Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen. Die Brandschutzordnung Teil B richtet sich an die Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten und wird z.B. der Schulleitung ausgehändigt, die wiederum die Beschäftigten regelmäßig informiert. Sie enthält Angaben über die speziellen Situationen und Gefahrenbereiche, sowie die entsprechenden Verhaltensregeln im jeweiligen Arbeitsumfeld.

Brandschutzkonzept

Das Brandschutzkonzept (§45 Abs. 2 Nr. 21 HBO) ist eine zielorientierte Gesamtbewertung des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes. Es ist bei Sonderbauten (§ 2 Abs. 8 HBO) anzuwenden; kann aber auch bei anderen Vorhaben, soweit erforderlich und möglich, zu Grunde gelegt werden. Das Brandschutzkonzept muss die Angaben enthalten, die für die sicherheitstechnische Gesamtbewertung des - vorbeugenden, - anlagentechnischen, - betrieblichen und - des abwehrenden Brandschutzes erforderlich sind.